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Stellungnahme ÖGKMedien-Enquete Juni 2018

Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Kommunikationswissenschaft (ÖGK) zur Medien-Enquete der Bundesregierung im Juni 2018

Anlässlich der Medien-Enquete im Juni 2018 stellen sich für die Weiterentwicklung des Medienstandorts Österreich eine Reihe von Fragen und Herausforderungen, die es aus einer kommunikationswissenschaftlichen Sicht zu bewerten gilt. Insbesondere vor dem Hintergrund der Digitalisierung und der damit zusammenhängenden paradigmatischen Veränderungen ergibt sich in unterschiedlichen Feldern ein regulatorischer Handlungsbedarf. Für alle Entwicklungsfelder gilt es als Zielperspektive die Aufrechterhaltung einer an den Ansprüchen der Demokratie ausgerichteten Ausgestaltung der Medien- und Kommunikationslandschaft im Blick zu haben. Alle Maßnahmen sollten darauf hin ausgerichtet sein, einen Beitrag zur Verbesserung der Medienvielfalt, Qualität und Partizipation zu leisten. Insbesondere ist darauf zu achten, die Rolle der Medien als unabhängige Institutionen der Information, Reflexion und Kritik in ihrer Äquidistanz zu Politik und Staat im Sinne eines aufgeklärten Demokratieverständnisses zu stärken. In folgenden Bereichen ist aus einer kommunikationswissenschaftlichen Perspektive besonderer Reformbedarf gegeben:

  • Veränderungen, die sich insbesondere aus der Dominanz globaler Plattform-Player ergeben und zu neuen Markt- wie auch Konkurrenzverhältnissen führten, lassen insbesondere die seit vielen Jahren wirksamen Marktabgrenzungsregelungen zwischen dem privatkommerziellen Sektor und dem Aktivitätsspektrum des ORF als dringend reformbedürftig erscheinen. Gerade aus Gründen der Absicherung einer für den Medienstandort gebotenen Medienvielfalt in einem dualen System (mit einem binnen- und außenpluralen Angebotsspektrum) und der Notwendigkeit, den neuen dominanten Playern qualitätsorientierte Angebote und Informationsmöglichkeiten entgegenzusetzen, bedarf es der Überwindung vielfaltseinschränkender Online-Beschränkungen für den öffentlich-rechtlichen Anbieter.
  • Um die Unabhängigkeit des ORF zu gewährleisten und die neuen technischen Formen der Nutzung von entsprechenden Angeboten zu integrieren, ist die Finanzierung der öffentlichen Einnahmen über eine Haushaltsabgabe – oder über eine Anpassung der bisherigen Regelung für neue Empfangstechnologien – anzustreben. Die Möglichkeit einer direkten Finanzierung des ORF aus dem Budget gilt es in jedem Fall zu verhindern: Sie würde – wie das Beispiele aus anderen Ländern zeigen – zu einer unmittelbaren Abhängigkeit des unabhängigen öffentlich-rechtlichen Anbieters von der Politik führen und ist daher schon aus demokratietheoretischen Gründen abzulehnen. Zudem ist mit einem derartigen Modell die langfristige Absicherung einer stabilen finanziellen Basis für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefährdet.
  • Im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gilt es im Sinne der Absicherung seiner Unabhängigkeit auf eine Reform der Gremienstruktur hinzuwirken, die eine personelle Verschlankung des Stiftungsrats mit der Besetzung von Expertinnen und Experten vorsieht. Zudem gilt es die Stellung des Publikumsrats aufzuwerten und seinen Einfluss zu stärken.
  • Im Sinne einer zukunftsorientierten Ausrichtung ist die Weiterentwicklung des ORF zu einer digitalen Plattform mit den dafür notwendigen Entwicklungspotentialen im Sinne eines „Public Network Values“ (Steinmaurer/Wenzel 2015) für die Gesellschaft anzustreben. Dafür spielt insbesondere die Hebung von Potentialen des offenen Zugangs zu Informationen, zu Archivmaterialien zu nicht nichtkommerziellen Zwecken und die Möglichkeit von Partizipations- und Interaktionspotentialen mit anderen Wissensplattformen wie auch mit dem Publikum sowie die Kooperation mit qualitätsorientierten Medien (etwa auf der Ebene von Recherchenetzwerken) eine wichtige Rolle. Ebenso gilt es dahingehend Entwicklungsmöglichkeiten für die europäische Ebene, wie sie aktuell im Projekt „EPOS“ (European Public Open Space) entwickelt werden, zu integrieren.
  • Auch die kommerziellen Anbieter haben eine wesentliche Rolle für den öffentlichen Diskurs in einer demokratischen Gesellschaft. Dies kann auch in der finanziellen Unterstützung (vergleichbar zur Filmförderung) qualitätsvoller informierender Beiträge, Dokumentationen oder Sendereihen, wie das bisher über die RTR erfolgt, einen Niederschlag finden. Einer eigenständigen Vielfalt ist der Vorzug zu geben vor einer Übernahme von Produktionen von Mitbewerbern bzw. vor Koproduktionen, die viele Markteilnehmer an einer Produktion beteiligen.
  • Im Bereich der Medien- und Presseförderung ist – in Überwindung des bislang zum Teil noch gültigen „Gießkannenmodells“ der Mittelverteilung – eine strukturelle Neuausrichtung im Sinne einer Journalismusförderung (nach dem von H. Haas, 2012, vorgelegten Modell) anzustreben. Diese sollte auch die Unterstützung neuer Initiativen und Angebote im Internet beinhalten. In jedem Fall gilt es Formen eines qualitätsorientierten Journalismus zu unterstützen. Die Zuteilung der Mittel könnte auch unter Zuhilfenahme eines Evaluierungsinstruments von Medienqualität erfolgen, wofür in Österreich bereits erste Schritte gesetzt wurden. (vgl. Seethaler 2015) Weiters ist eine solide finanzielle Absicherung des dritten, nicht-kommerziellen Sektors sicherzustellen, der einen wichtigen Beitrag zur Medienvielfalt und für die Möglichkeit der Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern leistet. Anzustreben ist eine umfassende Konzeption der Medienförderung, die nicht auf eine Kompensation des Marktversagens einzelner Anbieter abzielt, sondern Investitionen in die Infrastruktur der Demokratie setzt.
  • Im Regulierungsbereich selbst ist auf eine Weiterentwicklung der Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde in eine konvergente Regulierungsbehörde mit einer sektorenübergreifenden Struktur anzustreben, um sie den aktuellen Gegebenheiten der Medien- und Technologieentwicklung anzupassen.
  • Die Enquete zur Weiterentwicklung des Medienstandorts Österreich und insbesondere die daran anschließende Neuausrichtung regulatorischer Rahmenbedingungen sollte als Zielgröße die Absicherung einer demokratischen Öffentlichkeit als notwendigen Infrastruktur für Demokratie haben, die für Vielfalt und Qualität eine solide Basis bietet. Eine Reduzierung auf Fragen der Marktabgrenzung unter Beibehaltung der Sicherstellung politischer Naheverhältnisse auf Medien ist unter allem Umständen zu verhindern.

 

Literatur

Haas, Hannes (2012): Evaluierung der Presseförderung in Österreich. Status, Bewertung, internationaler Vergleich und Innovationspotenziale. Eine Studie im Auftrag des Bundeskanzleramtes Österreich. Online:  Haas, Hannes (2012): http://archiv.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=50443

Karmasin, Matthias (2016): Was auf dem Spiel steht. „Den“ Medienmarkt gibt es nicht. Denkanstöße zu einer anstehenden Änderung der Medienförderung. In: Die Zukunft der Kommunikation. Wien: Falter-Sonderedition, 34-35.

Seethaler, Josef (2015): Qualität des tagesaktuellen Informationsangebots in den österreichischen Medien: Eine crossmediale Untersuchung. Wien: RTR. Online: https://www.rtr.at/de/inf/SchriftenreiheNr12015

Steinmaurer, Thomas/Wenzel, Corinna (2015): Public Network Value. Wien: ORF.